Allgemeine Geschäftsbedingungen

EGP Handelskontor GmbH
Konsumstr. 45
42285 Wuppertal
Deutschland

§ 1 Geltungsbereich, Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen unserer Kunden („Käufer“) über unseren Online-Shop, www.egp-handel.de, sowie über individuell für unsere Kunden eingerichtete Online-Shops nach erfolgter Registrierung über www.egp-handel.de oder über fernmündlichen Bestellweg wie bspw. Telefon, Email, etc. Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die AGB können unter der Webadresse www.egp-handel.de jederzeit aufgerufen werden und mithilfe Ihres Internetbrowsers ausgedruckt und / oder auf Ihrem Rechner gespeichert werden.
An Verbraucher erfolgt kein Verkauf. Ein Verbraucher ist nach §13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige,), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise bleiben unberührt.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(7) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. 


§ 2 Vertragsschluss
Mit der Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot unsererseits verbunden. Erst Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei uns aufgeben, senden wir Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail zu, mit der wir den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen und deren Einzelheiten aufführen.  Eine zweite Email erhalten Sie, sobald die Ware versandbereit ist. Diese zweite Email stellt eine Annahme Ihres Angebotes dar und ist unsere Auftragsbestätigung an Sie.


§ 3 Speicherung und Zugänglichkeit des Vertragstextes
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Auftragsbestätigung zu. Die Unsere AGB können Sie jederzeit auf unserer Website einsehen. Wir sehen Sie Ihnen auch gerne per E-Mail zu. 


§ 4 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 5 – 8 Tage ab Vertragsschluss.
(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
(4) Die Rechte des Käufers gem. § 9 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.


§ 5 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt bei Rechnungsbeträgen ab € 256,- frei Haus Besteller.
(2) Handelt es sich bei der Lieferung um ein Streckengeschäft, entscheidet abweichend von § 4 Abs. (1) unser Vorlieferant über Art und Ausführung des Transports.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Angebote richten sich allein an gewerbliche Abnehmer im Sinne von § 1 Ziffer (1). Alle Preise sind daher €-Nettopreise ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und – sofern keine Lieferung frei Haus entsprechend § 5 Ziffer (1) vorliegt - zzgl. Versand. 
(2) Als Erstbesteller können Sie den Kaufpreis und etwaige Versandkosten nach Ihrer Wahl per Vorkasse bezahlen, als registrierter Kunde steht Ihnen zusätzlich die Zahlungsart per Rechnung  zur Verfügung. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse erhalten Sie nach Ihrer Bestellung über unseren Online Shop eine Auftragsbestätigung mit dem zu überweisenden Rechnungsbetrag und den Kontodaten. Der Kaufpreis ist sofort fällig und zahlbar längstens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. 
(3) Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
 Zahlungen innerhalb von  30 Tagen  netto – Skontoabzug basierend auf  individuellen Vereinbarungen.
(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(5) Im Falle von Fehlbestellungen des Käufers, beispielsweise in Bezug auf Liefermenge oder Lieferanschrift, sind wir berechtigt, die für die Fehlbestellung entstandenen Frachtkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.


§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (b) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(b) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(c) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


§ 8 Gewährleistungsrechte

1. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser den ihm nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Jedwede Mängelrüge muss der Kunde uns gegenüber schriftlich unter genauer Angabe von Art und Umfang des Mangels erklären, damit uns eine Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge möglich ist. Nach der Entdeckung von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung der mangelbehafteten Sache sofort einzustellen. Unterlässt der Kunde die form- und fristgerechte Mängelrüge, gilt die Kaufsache als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns an.
2. Etwaige Transportschäden sind dem Spediteur anzuzeigen. Es gelten insoweit die Anzeigepflichten der allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen.
3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die zur Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Macht der Kunde in Zusammenhang mit der Nacherfüllung berechtigterweise Kosten gegen uns geltend, die ihm aus dem Einsatz eigener Mitarbeiter oder eigener Gegenstände entstanden sind, so sind die Erstattungsansprüche des Kunden insoweit auf seine Selbstkosten begrenzt. Wir sind berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung zu verweigern.
4. Sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, verweigern wir diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt die Mangelbeseitigung aus sonstigen Gründen mindestens zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
5. Das Rücktrittsrecht des Kunden bei Mängeln der Ware ist ausgeschlossen in den Fällen, in denen der Kunde zur Rückgewähr der empfangenen Leistung außerstande ist und dies nicht darauf beruht, dass die Rückgewähr nach der Natur der empfangenen Leistung nicht möglich ist, von uns zu vertreten ist oder ein Mangel sich erst bei einer Verarbeitung oder Umgestaltung der Ware gezeigt hat. Der Kunde ist bei Lieferung mangelhafter Waren oder bei Teillieferungen zum Rücktritt vom ganzen Vertrag oder zum Schadensersatz statt der ganzen Leistung nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen nur dann berechtigt, wenn er an der erbrachten Leistung unter Anlegung eines objektiven Maßstabes kein Interesse hat.
6. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen. Sollte die Inanspruchnahme des Lieferanten des Fremderzeugnisses aus nicht vom Kunden zu verantwortenden Gründen fehlschlagen (z. B. wegen Insolvenz des Lieferanten), so stehen dem Kunden gegen uns Mängelansprüche nach Maßgabe der Regelungen dieses § 8 zu.
7. Hat der Kunde den Liefergegenstand an einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB weiterverkauft (sog. „Verbrauchsgüterkauf“) und musste er den Liefergegenstand aufgrund eines bereits bei Gefahrübergang von uns auf den Kunden vorliegenden Mangels vom Verbraucher zurücknehmen oder hat der Verbraucher den Kaufpreis gemindert, so kann der Kunde abweichend von Ziffer 8.3 nach seiner Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Ziffern 8.5 und 8.6 gelten in diesem Fall nicht.
8. Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln oder im Zusammenhang mit Mängeln, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nur nach Maßgabe der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
9. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung die Ware eigenmächtig nachbearbeitet oder durch Dritte bearbeiten lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Bearbeitung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Es wird zudem keine Haftung übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

  • ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
  • Änderungen am Liefergegenstand durch den Kunden oder Dritte,
  • natürliche Abnutzung soweit von uns nicht ausdrücklich etwas anderes garantiert wurde,
  • fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung,
  • ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe,
  • chemische Einflüsse sofern sie nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen sind.

10. Hat der Kunde zu Unrecht einen Mangel gerügt, so können wir Aufwendungen, die wir im Zusammenhang mit der Mängelrüge gemacht haben, ersetzt verlangen.
11. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für die Verjährung von Ansprüchen nach § 823 BGB, die auf einem Mangel beruhen.
12. Im Falle der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für solche, die durch arglistiges Verhalten oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, gilt abweichend hiervon die gesetzliche Verjährungsfrist. Dies gilt auch für den Fall, dass wir dem Kunden gegenüber für einen Verbrauchsgüterkauf haften


9. Haftung

1. Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wegen vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten, wegen der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
2. In anderen als den in Ziffer 9.1 genannten Fällen haften wir nicht

  • im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
  • im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen,

soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Unsere Haftung ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit der Kunde seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat. Dabei wird der Kunde nach besten Kräften bemüht sein, mit seinen Abnehmern selbst Haftungsbeschränkungen soweit rechtlich zulässig – auch zu unseren Gunsten – zu vereinbaren.
3. Soweit wir gemäß der vorstehenden Ziffer 9.2 für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung von Vertragspflichten sowie für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden, dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
4. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, haften wir außerdem nur dann, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
5. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
6. Der Kunde wird uns, falls er uns nach den vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Untersuchung des Schadenfalls zu geben. Über die zu ergreifenden Maßnahmen, insbesondere bei Vergleichsverhandlungen, werden sich die Vertragspartner abstimmen.
7. Die Regelungen zum Ausschluss der Gewährleistung sowie zur Verjährung von Ansprüchen in Ziffer 8.9 und 8.11 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten entsprechend.


§ 10 Fässer

Die dem Kunden von uns im Zusammenhang mit der Lieferung überlassenen Fässer kann dieser – nach vorheriger Abstimmung mit uns – restentleert und unbeschädigt an uns, durch Abgabe am Produktionsstandort des Herstellers, zurückgeben.